Zusammenfassung Die Tragkraft der Rechtsnormen, die in Bundesrepublik Deutschland zum Schwangerschaftsabbruch gelten, ist fraglich geworden. Künftig wird Sachverhalt außerhalb des Strafrechts zu regeln sein. Abbrüche, Schwangere aufgrund ihrer reproduktiven Autonomie Betracht ziehen, sollten über Dreimonatsfrist hinaus möglich werden. Hiervon ausgehend ergibt sich für den Gesetzgeber noch weite...